Bereits im Jahr 2000 entwickelte eine Arbeitsgruppe des Kollegiums der Schule am Peckhaus (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) in Mettmann ein schuleigenes einheitliches Verfahren zur differenzierten Erhebung des Entwicklungsstandes von Schulanfängern auf allen sprachlichen Ebenen. In der Praxis bewährte sich dieses Verfahren, sodass es im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen anderen Förderschulen für Sprache vorgestellt und zur Anwendung überlassen wurde. Im Laufe der Zeit hat es sich als „Mettmanner Modell“ zu einem festen Bestandteil der Sprachüberprüfung entwickelt.
Im Zuge der Schließung von Förderschulen für Sprache, der Einrichtung fachrichtungs-übergreifender Förderzentren und der Beschulung im Gemeinsamen Lernen ergeben sich für die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen neue Bedingungen. Auch Kolleginnen und Kollegen der allgemeinbildenden Schulen stehen vor neuen Herausforderungen. Von allen wird erwartet, in Zukunft fundierte Förderung auf der Grundlage einer differenzierten Diagnostik in sonderpädagogischen Fachrichtungen zu leisten, auch wenn sie diese nicht studiert haben.
Dies hat uns veranlasst, das als „Mettmanner Modell“ bekannte Verfahren zu überarbeiten und unter dem Namen „VESSPA“ (Verfahren zur Erhebung des Sprachstandes von Schulanfängern des Peckhauser Arbeitskreises) einem erweiterten Kreis von Pädagoginnen und Pädagogen zugänglich zu machen.
Mettmann 2017, Die Verfasserinnen
Die Schule am Peckhaus in Mettmann nahm von 1977 bis zu ihrer Schließung im Juli 2016 Kinder auf, die aufgrund ihrer Sprachstörung hier unter qualifizierten sonderpädagogischen Fachaspekten gefördert werden konnten.
Das Besondere an der Schule war
- Unterricht durch Sonderpädagogen, die speziell für die Förderung sprachauffälliger Kinder ausgebildet sind
- zusätzliche Sprachförderung anhand von individuellen Förderplänen in unterschiedlichen Organisationsformen (Einzel-, Gruppentherapie und therapieimmanenter Unterricht)
- Ausrichtung und kontinuierlicher Aufbau des Unterrichtsstoffes von Klasse 1 und 2 auf eine dreijährige Schuleingangsphase
- Erwerb der Schriftsprache unter besonderer Berücksichtigung der noch nicht altersgerecht entwickelten Sprache
- Unterricht nach den Grundschulrichtlinien
- kleine, jahrgangsgebundene Klassen
- verlässliche Unterrichtszeiten mit erweiterter Stundentafel
- Durchgangsschule: Die tägliche spezifische Sprachförderung ermöglichte der überwiegenden Mehrheit der Kinder nach der 2. oder 4. Klasse einen Wechsel in eine Regelschule.